Bei einem Umzug kann es vorkommen, dass die gemeinsamen Gebäudeteile durch das Passieren von Möbeln und anderen sperrigen Gegenständen beschädigt werden. Wie reagieren? Wer zahlt den Schaden? Der Punkt bei FretBay.
Beschädigtes Treppenhaus, Loch in der Wand, kaputter Aufzug… Ups! Ihr Umzugsunternehmen hatte eine schwere Hand und die öffentlichen Bereiche des Gebäudes wurden während Ihres Umzugs beschädigt. Solche Unannehmlichkeiten können aus rechtlicher Sicht schwerwiegende Folgen haben: Sie können haftbar gemacht werden, egal ob Sie Mieter oder Eigentümer sind.
Handeln Sie schnell und methodisch
In einer solchen Situation sollte Ihr erster Instinkt sein, den Schaden so schnell wie möglich schriftlich vermerken zu lassen. Im besten Fall ist es notwendig, im Beisein der Umzugsunternehmen die Liste der Beeinträchtigungen auf dem Lieferschein zu erstellen.
Wenn Sie den Schaden bemerken, nachdem der Mover weg ist, ist noch nicht alles verloren. Sie haben ab dem Umzugsdatum 10 Kalendertage Zeit, um Ihre Reservierung vorzunehmen. Senden Sie Ihre Reklamation per Einschreiben mit Rückschein unter Angabe des Schadensumfangs und der Fehler der Umzugsunternehmen. Zögern Sie nicht, im Streitfall des Berufsträgers Zeugen beizuziehen, um Ihre Behauptungen zu untermauern.
Gut zu wissen: Es ist wichtig, dass der Schaden nach dem Umzug schnell bemerkt wird. Andernfalls kann es schwierig sein, festzustellen, wer den Schaden verursacht hat.
Wende dich an den Treuhänder
Bei Schäden an den gemeinsamen Teilen eines Gebäudes sollten Sie sich an den Wohnungsverwalter wenden, der als einziger befugt ist, gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Kontaktieren Sie den Treuhänder und melden Sie ihm den Schaden.
Dieser kann sich dann unter Berufung auf die zivilrechtliche Haftung gegen das Umzugsunternehmen wenden. In der Regel sind professionelle Umzugsunternehmen gegen solche Risiken versichert.
Miteigentümer, treffen Sie Ihre Vorsichtsmaßnahmen
Wenn Sie Miteigentümer sind, kann das Syndikat darüber hinaus versuchen, Ihre zivilrechtliche Haftung geltend zu machen, insbesondere wenn der Umzugsunternehmen in Konkurs gegangen ist. Beachten Sie daher bei Ihrem Umzug unbedingt die Eigentumswohnungsordnung, um auf dieser Ebene tadellos zu sein. Denken Sie daran, dass die Umzugshelfer die Gemeinschaftsräume nach ihrem Eingriff sauber hinterlassen müssen.
Seien Sie auch wachsam, wenn Sie einer Arbeit nachgehen oder eine Firma mit der Arbeit in Ihrem Zuhause beauftragen. Im Falle einer Beschädigung der gemeinsamen Gebäudeteile können Sie aufgefordert werden, die Räumlichkeiten zu restaurieren.
Mieter, seien Sie besonders wachsam
Wenn Sie Mieter sind, kann der Treuhänder ebenfalls versuchen, sich gegen Sie zu wenden, falls der am Schaden beteiligte Umzugsunternehmen nicht zahlungsfähig ist. Die Miteigentumsregelungen müssen Sie buchstabengetreu einhalten.
Ihr Vermieter kann auch versuchen, Ihre Haftung geltend zu machen. Tatsächlich haftet der Mieter für den Schaden, der von den Personen verursacht wird, die er in die Räumlichkeiten eingeführt hat (Artikel 1735 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Wählen Sie daher besser Ihren Installateur, Ihr Bauunternehmen oder Ihr Umzugsunternehmen …
Gut zu wissen: Um eventuelle Schäden zu beheben, sollten Sie Ihre Hausratversicherung haftpflichtversichern.