UMZUG: HABEN SIE ANSPRUCH AUF FINANZIELLE HILFE?

Sie wissen es vielleicht nicht, aber in Frankreich gibt es eine Reihe von Umzugsassistenzsystemen. Fretbay informiert Sie über die drei wichtigsten Geräte, für die Sie möglicherweise berechtigt sind.

1. Die Umzugsbeihilfe der Familienbeihilfekasse

Haben Sie vor Ihrem Umzug daran gedacht, Ihrem CAF näher zu kommen? Familien mit mindestens drei unterhaltsberechtigten Kindern können unter bestimmten Voraussetzungen eine Umzugsbeihilfe in Anspruch nehmen. Die Beihilfe beträgt maximal 988,61 € für eine Familie mit drei Kindern, zuzüglich 82,38 € für jedes weitere Kind.

Die Beihilfe entspricht den tatsächlich während des Umzugs angefallenen Kosten: Umzugsrechnung oder Fahrzeugmiete, Maut- und Kraftstoffkosten, wenn Sie in Eigenregie umgezogen sind. Bewahren Sie alle Belege an einem sicheren Ort auf.

Die Prämie wird an kinderreiche Familien (mindestens drei Kinder) gezahlt, die die folgenden zwei Bedingungen erfüllen:

Umzug zwischen dem Beginn des vierten Schwangerschaftsmonats des dritten Kindes (oder der folgenden) und dem Monat vor den zwei Jahren des letzten Kindes,

Profitieren Sie von der personalisierten Wohnbeihilfe (APL) oder dem Familienwohngeld (ALF) für neue Wohnungen.

Finden Sie alle Informationen auf dem Portal des öffentlichen Dienstes.

Gut zu wissen: Zögern Sie nicht mit Ihrer Anfrage. Die Akte muss innerhalb von sechs Monaten nach Einzug an das CAF oder das MSA der neuen Wohnung gesendet werden.

2. Mobili-Pass-Unterstützung, bezahlt von der Wohnungsbauaktion

Wenn Sie aus beruflichen Gründen (Neueinstellung, Versetzung, Umzug Ihres Unternehmens) umziehen müssen, können Sie möglicherweise von der Mobili-Pass-Unterstützung profitieren, die von der Action Logement-Gruppe bezahlt wird. Diese Förderung ist Arbeitnehmern von nichtlandwirtschaftlichen Unternehmen des privaten Sektors mit mehr als 10 Beschäftigten vorbehalten.

Die Mobili-Pass-Hilfe bietet einen Zuschuss, der Arbeitnehmern in beruflicher Mobilität hilft, bestimmte Kosten im Zusammenhang mit dem Umzug zu decken:

Wohnungssuche, sofern der alte und der neue Wohnsitz mindestens 70 km entfernt sind oder der alte Wohnsitz mehr als eine Stunde und 15 Minuten vom neuen Arbeitsplatz entfernt ist.

Individuelle Betreuung der Familie und Durchführung von Verwaltungsverfahren bei der Vergabe von Wohnungen,

Unterstützung bei der Eingewöhnung in die neue Unterkunft.

Der Arbeitnehmer kann auch von einem Mobili-Pass-Darlehen zu einem reduzierten Zinssatz (fester effektiver Jahreszins von 1%) profitieren, um bestimmte zusätzliche Kosten zu finanzieren:

Assistenzkosten bei Vermietung oder Verkauf des alten Eigenheims, allfällige Vorfälligkeitsentschädigungen für die Hypothek etc.

Makler- oder Notargebühren im Zusammenhang mit der Unterzeichnung des neuen Mietvertrags.

Der kumulierte Betrag dieser beiden Geräte (Stipendium + Darlehen) variiert je nach Wohnort zwischen 3.000 und 3.500 Euro. Weitere Informationen zur Mobili-Pass-Unterstützung finden Sie auf der Website von Action Logement.

3. Kollektivvertragliche Beihilfen

Einige Tarifverträge verlangen, dass der Arbeitgeber Ihre Umzugskosten ganz oder teilweise übernimmt oder Sie bei der Organisation unterstützt. Diese finanzielle Unterstützung in variabler Höhe ist häufig Arbeitnehmern in einer beruflichen Wechselsituation vorbehalten. In den meisten Fällen muss die Verlegung auf Wunsch des Unternehmens mit einem Wohnsitzwechsel verbunden sein.

Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, zahlt Ihr Arbeitgeber diese Umzugszulage direkt an Sie aus. Wenn Sie es vergessen, denken Sie daran: Die Bestimmungen des Kollektivvertrags sind zwingend.

Fragen Sie abschließend Ihren Arbeitgeber, ob Sie Anspruch auf einen oder mehrere Tage bezahlten Sonderurlaub für den Umzug haben. Einige Tarifverträge sehen diese Art von Leistung vor. Es wäre eine Schande, sich selbst zu berauben!

Um die Bestimmungen Ihres Tarifvertrags einzusehen, besuchen Sie die Website von Légifrance.

Gut zu wissen: Das Umzugsgeld Ihres Arbeitgebers ist nicht mit dem von CAF kombinierbar.